Arbeitsmedizinische Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gemäß gesetzlicher Vorgaben für Unternehmen (insbes. ASiG, ArbSchG, DGUV-Vorschrift 2, ArbMedVV, SGB V und IX, MuSchG, JuSchG)
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefahren und gesundheitsschädlichen Einflüssen durch die Arbeit zu schützen. Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Gesundheitsschutz ist die Beauftragung von Arbeitsmedizinern.
Als Facharzt für Arbeitsmedizin helfe ich bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und Regeln und verfolge dabei einen pragmatischen und individuell auf das Unternehmen abgestimmten Ansatz.
Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen
Je nach Anlass und Gefährdungslage kann es aufgrund gesetzlicher oder betriebsinterner Bestimmungen notwendig sein, dass vor der Einstellung oder der Erst- bzw. Wiederaufnahme einer potentiell gefährlichen Tätigkeit eine medizinische Eignung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters festgestellt werden muss. Diese Leistungen werden von mir angeboten.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Für Unternehmen werden immer häufiger weitergehende gesundheitsfördernde Angebote relevant. Sie erhöhen den Gesundheitsstand und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Mit meiner medizinischen Qualifikation unterstütze ich Unternehmen z.B. bei:
Reisemedizinische Beratung
In unserer globalisierten Zeit haben Reisen einen hohen Stellenwert. Als ausgebildeter Reisemediziner unterstütze ich mit Beratung und Schutzimpfungen bei:
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